Über Falkensteg
Der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) wird die Restrukturierung vereinfachen. Der Unternehmer bleibt weiterhin am Ruder und kann aus einer Vielzahl an Sanierungsoptionen wählen. Kernstück ist ein Restrukturierungsplan. Unabdingbar sind deshalb die gute Vorbereitung und eine fachkundige Beratung.
Die Eintrittsvoraussetzung für das Starug-Verfahren ist die drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann das krisenbehaftete Unternehmen zu einem zukünftigen Zeitpunkt seine dann fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen. Ist das Unternehmen bereits Insolvenzantragspflichtig, dann ist der Zugang zum Starug verwehrt und es sollte eine Sanierung innerhalb einer Eigenverwaltung angestrebt werden. Im ersten Schritt wird deshalb die Insolvenzreife des Unternehmens geprüft. Daran schließt sich die Unternehmensplanung an. Diese muss die drohende Zahlungsunfähigkeit belegen. Weiterhin enthält die Unternehmensplanung die angedachten Sanierungsmaßnahmen. Diese Sanierungsplanung bildet die Basis für den Restrukturierungsplan, den das Unternehmen erstellen muss. Er ist die Grundlage für die ersten Sondierungsgespräche mit den Gläubigern.
Eigentlich sollen die Gerichte in dem Verfahren nur wenig eingebunden werden. Zeichnet sich schon bei den Sondierungsgesprächen ab, dass Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) genutzt werden, muss das Vorhaben bei einem Restrukturierungsgericht angezeigt werden. Dies wird der Fall sein, wenn nicht alle betroffenen Gläubiger den Restrukturierungsmaßnahmen zustimmen werden oder unvorteilhafte Dauerschuldverhältnisse einseitig vom Schuldner gekündigt werden müssen. Sind Vollstreckungs- oder Verwertungssperren notwendig, um Zeit für die detaillierte Ausarbeitung des Restrukturierungsplans zu gewinnen, ist ebenfalls das Gericht einzubeziehen.
Der Weg durch das Verfahren hält viele Möglichkeiten zur Krisenbewältigung für das Unternehmen bereit. Das macht den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) aber auch sehr komplex. Unverzichtbar werden deshalb die professionelle Vorbereitung und Beratung sein. Ein Sanierungsberater unterstützt den Unternehmer schon in der Sondierungsphase, entwickelte geeignete Sanierungsmaßnahmen und lenkt durch den Abstimmungsprozess. Als unabhängige Person kann er als Mediator bei den Gläubigern einwirken und so Vertrauen in das Unternehmer und das Verfahren schaffen.
FalkenSteg steht für umsetzungsorientiertes Handeln und enge partnerschaftliche Beziehungen auf Augenhöhe. Unser interdisziplinäres Team aus Betriebswirten und Juristen unterstützt Sie dabei die Restrukturierung und damit einhergehende Fallstricke rechtssicher und pragmatisch zu überwinden. Für eine nachhaltige und langfristige Sanierung stellen wir Ihnen zudem erfahrene Interimsmanager aus dem Restrukturierungsbereich zur Verfügung, die mittels eines geeigneten Maßnahmenmanagements die positive Fortführung des Unternehmens gewährleisten.
Für die Durchführung eines StaRUG-Verfahrens empfiehlt sich zudem eine cloudbasierte Plattform, z.B. der StaRUG.Assist von STP Informationstechnologie. Dieser bringt alle Beteiligten (Schuldner, Gläubiger, Restrukturierungsbeauftragten und Gericht) über gerichtskonforme Workflows zusammen.
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