StaRUG | Der Restrukturierungsplan
Wolfram Lenzen
– Partner & Restrukturierungexperte.
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StaRUG | Der Restrukturierungsplan
Der Restrukturierungsplan ist das Kernelement des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) und gibt Antworten auf die Fragen: Welche Maßnahmen sind für die erfolgreiche Restrukturierung notwendig? Wie können diese Maßnahmen umgesetzt werden? Und wie bleibt das Unternehmen während des Verfahrens wirtschaftlich stabil? Allein das schuldnerische Unternehmen ist für die Ausarbeitung des Restrukturierungsplans verantwortlich.
Die Anforderungen an den Restrukturierungsplan sind vom Gesetz vorgeschrieben. Welche Maßnahmen konkret getroffen werden, sind dem Unternehmen jedoch freigestellt. Er erlaubt einzelne Gläubigergruppen in den Plan einzubinden. So kann ein Unternehmen bspw. Forderungen von Banken restrukturieren, aber Lieferantenforderungen außen vorlassen. Oder es können nicht rentable Dauerschuldverhältnisse einseitig gekündigt werden. Der Plan muss demnach alle wesentlichen Informationen zur finanzwirtschaftlichen und operativen Restrukturierung enthalten, denn er ist die Grundlage für die spätere Abstimmung der Gläubiger. Es muss deshalb klar ersichtlich sein, wie weit und in welche Rechte der Gläubiger eingegriffen wird.
Der Restrukturierungsplan besteht aus zwei Teilen. Im darstellenden Teil werden die Grundlagen der Restrukturierung und die Auswirkungen des Restrukturierungsplans auf die betroffenen Gläubiger beschrieben. Der gestaltende Teil konkretisiert die Sanierungsmaßnahmen und kann zusätzliche Regelungen (Besserungsabreden etc.) beinhalten.
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