StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) Neues Gesetz zur Unterstützung der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung

StaRUG – Neuer Rechtsrahmen zur frühzeitigen Sanierung.

Mit dem neuen StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) finden Unternehmen in Krisen- und Sondersituationen schnell wieder den Weg in die Wettbewerbsfähigkeit. Der neue präventive Restrukturierungsrahmen verschafft dem Schuldner genügend Zeit, einen Restrukturierungsplan auszuarbeiten und mit den betroffenen Gläubigern zu verhandeln. Der Plan kann auch gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden. Damit können finanzielle Herausforderungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit gemeistert werden. Voraussetzung für das komplexe Verfahren ist eine frühe Planung und Beratung.

Herzstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan

Dieser enthält die Maßnahmen (z.B. Kapitalmaßnahmen, Forderungsverzichte, Rangrücktritte etc.), um die Bestandsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Die Anforderungen an den Restrukturierungsplan sind vom Gesetz vorgeschrieben. Welche konkreten finanzwirtschaftlichen Maßnahmen getroffen werden, ist dem Unternehmen jedoch freigestellt. Der Plan muss alle wesentlichen Informationen zur Restrukturierung enthalten. Ebenso stellt er klar, in welche Rechte der Gläubiger eingegriffen wird und wie sich die Gruppen für die Abstimmung bilden.

Finanzwirtschaftliche Sanierung mit dem STaRUG.

Der Unternehmer ist während des StaRUG-Verfahrens im Driver Seat. Er entwickelt den Restrukturierungsplan und kann ihn mit gerichtlicher Unterstützung mit den Gläubigern abstimmen. Dabei müssen nur 75 Prozent der Forderungssumme dem Vorhaben zustimmen. Eine Besonderheit des Sanierungsverfahrens gegenüber der bisherigen außergerichtlichen Sanierung ist, dass die fehlende Zustimmung einzelner Gläubigergruppen ersetzt werden kann.

Der Sanierungsprozess wird vielfach von einem Restrukturierungsbeauftragten begleitet. Dieser kann einerseits bei Verhandlungen moderieren, andererseits erhält er vom Gericht eine Überwachungsfunktion.

Der Weg durch das Verfahren hält viele Möglichkeiten zur Krisenbewältigung für das Unternehmen bereit. Das macht den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) aber auch sehr komplex. Unverzichtbar werden deshalb die professionelle Vorbereitung und Beratung sein. Wir als Sanierungsberater unterstützen den Unternehmer schon in der Sondierungsphase, entwickeln geeignete Sanierungsmaßnahmen und lenken durch den Abstimmungsprozess. Als unabhängige Person können wir als Mediator wirken und so bei den Gläubigern Vertrauen in das Unternehmen und das Verfahren schaffen. Kurz: Wir begleiten Sie gerne mit unserer langjährigen Sanierungsexpertise bei Ihren Herausforderungen.

Unsere Leistungen im Bereich StaRUG / SanInsFoG

  • FalkenSteg prüft die Sanierungsoptionen, ausgehend von der Ist-Situation und zeigt Vorausetzungen, Auswirkungen und Umsetzungsschritte auf. Dabei prüfen wir auch alternative Sanierungsoptionen
  • Wir konzipieren das StaRUG-Verfahren und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Verhandlung mit den Gläubigern bis zur Beendigung des Verfahrens
  • FalkenSteg entwickelt gemeinsam mit Ihnen den Restrukturierungsplan im StaRUG inklusive der identifizierten Restrukturierungsmaßnahmen und setzt die Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen um
  • Wir unterstützen Sie beim Stakeholdermanagement und begleiten Sie bei der Verhandlung mit den vom Plan betroffenen Gläubigern
  • FalkenSteg hält Ihre Haftungsrisiken als Geschäftsführer und Vorstand im Blick, die sich mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit erheblich verschärfen

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