Ein Jahr #StaRUG – eine positive Bilanz: Mehr als ein Jahr ist das StaRUG in Kraft. Jedoch nur in 22 Fällen wurde das neue Sanierungswerkzeug genutzt. Alexander Görbing (Unternehmeredition.de) hat erfahrene Restrukturierer gefragt, was sie von den neuen Möglichkeiten halten – mit dabei FalkenSteg-Partner Wolfram Lenzen.
Hintergrund für die zurückhaltende Anwendung sei, dass sich das Instrumentarium noch nicht so herumgesprochen habe und auch die geeigneten Fälle derzeit fehlen. Erfolgreich ist das Verfahren bei opponierenden Gläubigern. Durch das StaRUG und die Möglichkeit, die Gruppe gerichtlich überstimmen zu lassen, werde mit ziemlicher Sicherheit der ein oder andere Restrukturierungsfall vor der Insolvenz bewahrt, so Lenzen. Dabei dürfe man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Maßnahmen der operativen Restrukturierung nach wie vor durch das Unternehmen zu bewältigen sind. Sein Fazit: Das StaRUG ist eine hervorragende Ergänzung des Sanierungsbaukastens für ganz bestimmte Restrukturierungsverfahren.
Weitere Sanierungsexperten im Interview: Dr. Ulrike HörethGroß JanChristoph ElzerMatthias Dieckmann, Dr. Christoph Niering, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Stefan Kleiner, Maximilian PlutaGeorg Streit und Dr. Thomas Zubke – von ThünenHier ist der Artikel verlinkt (bitte klicken).

 

Mehr als ein Jahr ist nun in Deutschland der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) in Kraft. Mitten in der Coronapandemie bekamen Restrukturierer und Insolvenzverwalter ein neues Werkzeug. Alexander Görbing (unternehmeredition.de) hat erfahrene Profis gefragt, was sie von den neuen Möglichkeiten halten – mit dabei Falkensteg-Partner Wolfram Lenzen. Den kompletten Artikel lesen Sie hier.

Eines der besonderen Charakteristika des neuen StaRUG ist Diskretion. Die Beantragung einer solchen gerichtlichen Einigung und auch deren Abschluss müssen nicht veröffentlicht werden. Was im vergangenen Jahr passiert ist, fand also oftmals hinter verschlossenen Türen statt – und das war vom Gesetzgeber auch so beabsichtigt.

„Nur“ 22 Fälle im vergangenen Jahr

Das Insolvenz-Fachmagazin INDat Report gab zum Beginn des Jahres bekannt, dass es für das Jahr 2021 von 22 Anträgen auf ein StaRUG-Verfahren ausgeht. Basis war eine Befragung von allen 24 Restrukturierungsgerichten in Deutschland. Auf den ersten Blick erscheint diese Zahl sehr gering, aber es gibt gleich mehrere mögliche Erklärungen dafür.

„Eine unserer Erfahrungen war, dass das Instrument ´StaRUG´ außerhalb der Restrukturierungsbranche noch nicht weitreichend bekannt ist. Dies liegt naturgemäß an dem besonderen Anwendungsspektrum sowie der erst einjährigen Einführung“, erklärt Wolfram Lenzen, Partner bei Falkensteg. Das neue Instrumentarium hat sich wohl noch nicht ausreichend herumgesprochen. Eine weitere naheliegende Erklärung ist die allgemein sehr niedrige Zahl von Insolvenzen seit dem Ausbruch der Coronapandemie. Bei Ausbruch der Krise hatten viele Experten mit einer Welle von Insolvenzen gerechnet, stattdessen läuft seit zwei Jahren ein vergleichsweise schmales Rinnsal. Schließlich könnte aber auch der wahre Erfolg des StaRUG darin liegen, dass es überhaupt existiert.

Nach lediglich zwölf Monaten StaRUG unter einer Sonderkonjunktur mit staatlichen Hilfsprogrammen und einer Quasi-Aussetzung der Kurzarbeiterregeln fehlt aber vermutlich dennoch eine ausreichende Basis von zu beobachtenden Fällen.

Welche Verbesserungen wären wünschenswert?

Dennoch kann nach einem guten Jahr auch darüber nachgedacht werden, an welchen Stellen das StaRUG noch verbessert werden kann. Bereits in der Beratung des Gesetzentwurfes gab es Forderungen nach einer Möglichkeit der einseitigen Vertragskündigung. Wolfram Lenzen von Falkensteg meint dazu: „Eine solche Regelung hätte eine deutliche Sanierungshilfe dargestellt. Insofern wäre die Aufnahme operativer Sanierungshilfen eine deutliche Verbesserung. Mit dieser Erweiterung ist jedoch nicht zu rechnen“.

Zufriedene Praktiker

Opponierende Gläubiger seien bisher in der vorinsolvenzlichen Sanierung ein durchaus regelmäßig auftretendes Problem, so Lenzen. Durch das StaRUG und die Möglichkeit, die Gruppe gerichtlich überstimmen zu lassen, werde mit ziemlicher Sicherheit der ein oder andere Restrukturierungsfall vor der Insolvenz bewahrt. Dabei dürfe man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Maßnahmen der operativen Restrukturierung nach wie vor durch das Unternehmen zu bewältigen sind: „Sind solche Maßnahmen im großen Umfang notwendig und nicht finanzierbar, bleibt die Option der Sanierung im Rahmen von Insolvenz- beziehungsweise Eigenverwaltungsverfahren. Damit ist das StaRUG eine Ergänzung des Sanierungsbaukastens für ganz bestimmte Restrukturierungsverfahren“, erklärt der Falkensteg-Sanierungsexperte.