Seit wenigen Wochen gibt es in der Restrukturierung mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz: StaRUG ein neues Tool im Sanierungsbaukasten. Alexander Görbing von der Unternehmeredition hat mit zwei erfahrenen Sanierungs- und Insolvenzexperten über ihre Einschätzung gesprochen: Tillmann Peeters, Gründungspartner und Geschäftsführer von FalkenSteg und Dr. Matthias Hofmann, Partner der Münchener Kanzlei Pohlmann Hofmann.

Unternehmeredition: Wo ist das StaRUG im Sanierungsbaukasten angesiedelt?

Tillmann Peeters: Ich sehe den präventiven Restrukturierungsrahmen als eine vielversprechende Möglichkeit zur Restrukturierung der Passivseite – also bei der Neuordnung von Unternehmensverbindlichkeiten. Er steht zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einer Sanierung im Rahmen einer Eigenverwaltung. Wie es der Markt zukünftig annehmen wird, das wird die Zukunft zeigen.

Dr. Matthias Hofmann: Ziel des Gesetzgebers war es ausdrücklich, dass möglichst bereits frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen ergriffen werden können. Wir werden sehen, ob das funktioniert. Durch die am Ende des Gesetzgebungsverfahrens noch erfolgten Änderungen, insbesondere bei Regelungen zu den Pflichten der Geschäftsführung gegenüber Gläubigern und Gesellschaftern, bin ich ein wenig skeptisch. Ich fürchte, dass viele Unternehmen weiter bis auf die letzte Sekunde warten – und dann ist es meist leider zu spät für eine Sanierung.

Unternehmeredition: Für wen eignet sich das StaRUG überhaupt?

Peeters: Am Anfang wird es sicher nur um größere Unternehmen gehen. Eine ähnliche Erfahrung haben wir bereits beim ESUG gesammelt. Die Berater, Verwalter, Gläubiger und Gerichte müssen lernen, mit dem neuen Werkzeug umzugehen – die Branche wird sich anpassen. Grundsätzlich schätze ich das StaRUG als Konsensinstrument bzw. „konfliktunfähig“ ein – ähnlich wie den Insolvenzplan. Wenn nicht fast alle Beteiligten im Verfahren an einem Strang ziehen und einen guten Willen zeigen, dann funktioniert es nicht.

Hofmann: Wenn sich die Krise eines Unternehmens nicht im Wesentlichen durch die Neugestaltung von Schulden oder anderen Verbindlichkeiten lösen lässt, sondern die Probleme an einer anderen Stelle zu suchen sind, dann wird es mit dem StaRUG eher schwierig werden.

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